augarten praxis Psychotherapie Persönlichkeitsentwicklung Gesundheitsförderung

Psychotherapie

 
Grundlage meiner Arbeit als Psychotherapeut ist meine Ausbildung in Gestalttheoretischer Psychotherapie. Diese Methode ist eine vom österreichischen Gesundheitsministerium gesetzlich anerkannte Heilbehandlung.
     Gestalttheoretische Psychotherapie hat ihren Ursprung im Theoriegebäude der Gestaltpsychologie. In der Anwendung ist sie der durch F. Perls bekannt gewordenen Gestalttherapie sehr ähnlich. Sie zählt zur Gruppe der humanistischen Psychotherapiemethoden. Im Mittelpunkt steht das Individuum, welches prinzipiell das Potential zu Veränderung, Wachstum und Entwicklung in sich trägt.
     Erkennen, Benennen und Lösen seelischer Blockaden, Aufspüren und Stärken innerer Kräfte sowie Erweitern von Handlungsspielräumen sind zentrale Aufgaben und Zielsetzungen bei denen ich Sie begleiten, fördern und unterstützen kann.
     Meine Zusatzausbildungen - Kinder- und Jugendpsychotherapie, Outdoor-Trainer - sowie meine langjährige Tätigkeit als Sozialarbeiter und Sozialpädagoge im psychosozialen Feld und meine gegenwärtige Anstellung als Psychotherapeut im institutionellen Kontext der Beratungsstelle KIWOZI-Ambulant sind eine wertvolle Ergänzung und bereichern meine frei praktizierende psychotherapeutische Tätigkeit.
 
Sie suchen nach Problemlinderung, Veränderung, Heilung:

      bei hemmenden und einengenden inneren Befindlichkeiten und Verhaltensmustern
       (Depressionen, Ängste, Zwänge ...)

      bei Suchtproblematik

      bei Problemen in familiären Zusammenhängen, in der Partnerschaft, in der
       Elternschaft oder in Patchworkkonstellationen

      bei Schwierigkeiten von oder mit ihren Kindern/Jugendlichen

      bei beruflichen Schwierigkeiten (Überforderung, Mobbing, Burn-Out ...)

      bei Problemen in der Sexualität

 
Sie wünschen sich:

      Unterstützung / Coaching bei Ihrer Lebensgestaltung (in schwierigen
       Entscheidungsfragen, beim Finden einer ausgewogenen Work-Life-Balance ...)

      vertiefende psychotherapeutische Selbsterfahrung und Selbsterkenntis, um Ihr
       gegenwärtiges Handeln und Erleben sowie Ihr Geworden-Sein besser zu verstehen

 
Mein Angebot
 

      Informationsgespräch – kostenlos
       30 Minuten, zum persönlichen Kennenlernen und zur Information über Art und Weise
       der Therapie

      Erstgespräch – kostenpflichtig
       50 Minuten, Konkretisierung der Anliegen, Probleme und Veränderungswünsche,
       gemeinsames Klären der möglichen Rahmenbedingungen (Therapiefrequenz,
       Therapiedauer und -ziele) 

      Einzeltherapie
       50 Minuten, in der Regel 1x wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger (z.B. Krisen-
       situationen) oder seltener (z.B. bei weniger schwerwiegendem Anliegen sowie
       nach Stabilisierung im weiter fortgeschrittenen Therapieprozess oder gegen
       Ende der Therapie) 

      Honorar
       derzeit € 75/ Einheit von 50 Minuten
       Terminabsagen/Verschiebungen sind nur bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin
       möglich, kurzfristigere Absagen oder Nichterscheinen bedingen volles Honorar
       (schwerwiegende Gründe ausgenommen). 

      Gruppen-/Familiensitzungen

      Krankenkassenzuschuss
       Für Gestalttheoretische Psychotherapie als gesetzlich anerkannte Methode wird
       derzeit € 21,80 pro Einzelsitzung (50 Minuten) rückerstattet.
       Voraussetzung: Vorliegen einer psychischen Belastung oder Störung  mit
       Diagnosestellung (gemäß Diagnoseschlüssel ICD 10) durch den behandelnden
       Psychotherapeuten sowie eine ärztliche Untersuchung vor der 2. Psychotherapie-
       sitzung (Formular erhalten Sie beim Erstgespräch). Für einen Kostenzuschuss zu
       den ersten 4 Sitzungen genügen die ärztliche Bestätigung und die Honorarnote zum
       Einreichen bei der zuständigen Krankenkasse. Für weitere Sitzungen ist eine
       Antragstellung erforderlich bei der ich Sie gerne unterstütze.  

      Sozialtarif
       In Ausnahmefällen gibt es ein kleines Kontingent an Plätzen zu reduziertem Honorar. 

      Verschwiegenheit
       Gemäß Psychotherapiegesetz § 15 (1990) gilt strenge Verschwiegenheitspflicht.
       Keiner der besprochenen Inhalte darf an Dritte weitergegeben werden.
 

< Therapeut     Supervision     Outdoor Training     Über mich